Klasse C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Klasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.