Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- Hubraum von mehr als 50 cm³
oder
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre oder seit 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 (mit Aufstiegsprüfung)
Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- oder 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer bestehenden Fahrerlaubnisklasse
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
- Erst nach der Grundausbildung dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Ausbildungsstunden in der Grundausbildung sind nur inhaltlich
festgelegt, nicht jedoch die Anzahl.
- 5 Fahrstunden (3 bei Erweiterung von A1) Schulung auf Bundes- und Landstraßen (Überlandfahrt)
- 4 Fahrstunden (2 bei Erweiterung von A1) Schulung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt)
- 3 Fahrstunden (1 bei Erweiterung von A1) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt)
Aufstiegsregelung:
Hat man die Klasse A2 schon mind. 2 Jahre im Vorbesitz, so kann eine vereinfachte
Aufstiegsausbildung stattfinden. Hierbei ist keine theoretische Ausbildung und keine theoretische Prüfung erforderlich. Ebenso gibt es keine Pflicht Sonderfahrten zu absolvieren. Es wird lediglich
eine praktische Prüfung von 40 Min. Dauer durchgeführt. Auf diese Fahrprüfung bereiten wir Dich gerne vor.