FAQ neue Ausbildungsklassen seit dem 19.01.2013

 

 

Frage: Ich habe die Klasse A (beschränkt auf max. 27 KW / 34 PS) gemacht. Darf ich seit dem 19.01.2013 nun auch Motorräder der neuen Klasse A2 mit max. 35 KW / 48 PS fahren?

 

Antwort: Ja, die alten Fahrerlaubnisklassen werden auf die neuen erweitert.

 

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Frage: Ich habe die Klasse A1 und bin noch keine 18. Darf ich jetzt auch schneller als 80 km/h fahren?

 

Antwort: Ja, darfst du.

 

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Frage: Wie ist das denn mit der neuen Klasse BE? Damit darf man ja nur noch Anhänger fahren, die maximal eine zulässige Gesamtmasse von 3500kg haben. Ich habe schon die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben, gilt das auch für mich?

 

Antwort: Nein, bei dir gilt die alte Regelung weiterhin.

 

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Frage: Ist bei der Klasse T weiterhin der Rollerführerschein mit dabei?

 

Antwort: Ja, Krafträder bis max 50 ccm Hubraum und 45 km/h sind weiterhin bei der Klasse T enthalten, die komplette Klasse AM ist eingeschlossen.

 

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Frage: Stimmt es, dass der neue Führerschein (ab dem 19.01.2013 ausgestellt) nur noch 15 Jahre gültig ist?

 

Antwort: Ja, das stimmt. Es geht aber nur um den Führerschein, nicht um die Fahrerlaubnis. Der Führerschein (also die Karte) muss alle 15 Jahre erneuert werden (alle bis zum 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine bis Ende 2032). Sie werden dann in einen Kartenführerschein umgetauscht, dazu muss ein neues Passbild abgegeben werden, kein neuer Sehtest.

Anmeldung:

Montag und Donnerstag von 18:30 - 19:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0173 3035 321

 

Unterricht:

Montag und Donnerstag 19:00 - 20:30 Uhr

 

Kontakt:

0173 3035 321

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