Klasse BE

 

Kombination aus:

 

  • Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Zuges von mehr als 4250kg
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3500kg betragen, darüber ist es die FE-Klasse C1E
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 beim "Begleiteten Fahren mit 17")
  • Voraussetzungen: Fahrerlaubnis der Klasse B

 

Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:


Theoretische Ausbildung:

  • Keine besonderer Unterricht und keine Prüfung, da dies bei der Ertzeilung der Klasse B schon geschehen ist

 

Praktische Ausbildung:

  • Erst nach der Grundausbildung dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Ausbildungsstunden in der Grundausbildung sind nur inhaltlich festgelegt, nicht jedoch die Anzahl.
  • 3 Fahrstunden Schulung auf Bundes- und Landstraßen (Überlandfahrt)
  • 1 Fahrstunde Schulung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt)
  • 1 Fahrstunde Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt)
  • Abschluss durch eine praktische Fahrprüfung

Schlüsselzahl B96


Kombination aus:


  • Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Zuges von mehr als 3500kg, jedoch nicht mehr als 4250kg
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 beim "Begleiteten Fahren mit 17")

 

Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:


Theoretische Ausbildung:

  • Es ist eine spezielle Schulung über mind. 150 Min. vorgesehen

 

Praktische Ausbildung:

  • Es ist eine spezielle Schulung von mind. 210 Min. + eine Fahrstunde von mind. 60 Min. vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung findet nicht statt.

Anmeldung:

Montag und Donnerstag von 18:30 - 19:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0173 3035 321

 

Unterricht:

Montag und Donnerstag 19:00 - 20:30 Uhr

 

Kontakt:

0173 3035 321

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