Infos zum Fahranfängermodell
"Begleitetes Fahren mit 17"
Für Fahrschüler:
- Antragstellung frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17.
Lebensjahres
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate vorher
- Fahrprüfung frühestens 1 Monat vorher
- Fahren nur in Begleitung der auf der Prüfbescheinigung
festgelegten Begleitpersonen erlaubt
- 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres verliert die
Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit, der Kartenführerschein liegt dann allerdings schon abholbereit bei der Führerscheinstelle bzw. wird zugeschickt
Für Begleitpersonen:
- Die Begleitpersonen müssen auf der Prüfbescheinigung des
Fahrschülers vermerkt sein und schon zum Zeitpunkt der Antragstellung angegeben werden
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens in den letzten 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der
Fahrerlaubnis Klasse B (oder 3)
- Höchstens 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister bei
Antragstellung
- Höchstens 0,5 Promille
- Die Begleitperson darf nur beraten, nicht aktiv eingreifen
(Lenkrad, Handbremse usw.)
Eine spezielle Einweisung für die Begleitpersonen durch Fahrschulen ist nicht
vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen.
Antragstellung auf Erteilung einer
Fahrerlaubnis mit 17
- Bestätigung des Einwohnermeldeamtes im Antrag auf Erteilung einer FE einholen (Formular gibt es in der Fahrschule)
- Mit dem Antrag auf Erteilung einer FE, einem Passbild, dem Personalausweis und ca. 15 € persönlich zum Einwohnermeldeamt gehen
- Am Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen
- Personalausweis und Geld mitnehmen
- Einen Sehtest machen lassen (ca. 6,50 €)
- Personalausweis und Geld mitnehmen
- Ein
biometrisches Passbild machen lassen
- Den Zusatzantrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17“ ausfüllen
- Jeden gewünschten Begleiter das „Beiblatt für eine Begleitperson“ ausfüllen lassen
- Von jedem gewünschten Begleiter Führerschein und Personalausweis (oder gut lesbare Kopien) einsammeln
- Alles zusammen wieder mit in die Fahrschule bringen bzw. persönlich auf der Führerscheinstelle abgeben oder per Post einsenden
Im Einzelnen sind das:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (der mit dem Passbild)
- Sehtest und Bescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs"
- Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell „Begleitetes Fahren ab 17“
- Alle „Beiblätter für eine Begleitperson“
- Alle Personalausweise und Führerscheine der gewünschten Begleiter (Originale oder gut lesbare Kopien)
- Ausreichend Geld mitbringen:
- 44,70 € für den Antrag
- 8,70 € für den Zusatzantrag
- 8,40 € pro Begleiter
Bitte bedenken:
Vom Zeitraum
zwischen Anmeldung in der Fahrschule und der Antragstellung hängt im Wesentlichen die Dauer bis zur Prüfung ab.
Deswegen:
Keine Zeit verlieren und alles zügig besorgen, was man braucht.
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Alternativ zur Abgabe in der Fahrschule kann man auch persönlich alle Unterlagen bei der Führerscheinstelle abgeben oder per Post einreichen.