Krafträder

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

und

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer  bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
  • Mindestalter : 16 Jahre
  • Voraussetzungen : keine

 

 

Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:

 

Theoretische Ausbildung:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
    • oder 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer bestehenden Fahrerlaubnisklasse
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

 

Praktische Ausbildung:

  • Erst nach der Grundausbildung dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Ausbildungsstunden in der Grundausbildung sind nur inhaltlich festgelegt, nicht jedoch die Anzahl.
  • 5 Fahrstunden Schulung auf Bundes- und Landstraßen (Überlandfahrt)
  • 4 Fahrstunden Schulung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt)
  • 3 Fahrstunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt)

Anmeldung:

Montag und Donnerstag von 18:30 - 19:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0173 3035 321

 

Unterricht:

Montag und Donnerstag 19:00 - 20:30 Uhr

 

Kontakt:

0173 3035 321

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