Krafträder
( Zweiräder, auch mit Beiwagen
)
- Hubraum von mehr als 50 cm³
oder
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- wie A, jedoch
- beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS)
- Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW / kg
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzungen: keine
Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- oder 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer bestehenden Fahrerlaubnisklasse
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
- Erst nach der Grundausbildung dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Ausbildungsstunden in der Grundausbildung sind nur
inhaltlich festgelegt, nicht jedoch die Anzahl.
- 5 Fahrstunden Schulung auf Bundes- und Landstraßen (Überlandfahrt)
- 4 Fahrstunden Schulung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt)
- 3 Fahrstunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt)
Aufstiegsregelung:
Hat man die Klasse A1 schon mind. 2 Jahre im Vorbesitz, so kann eine vereinfachte Aufstiegsausbildung
stattfinden. Hierbei ist keine theoretische Ausbildung und keine theoretische Prüfung erforderlich. Ebenso gibt es keine Pflicht Sonderfahrten zu absolvieren. Es wird lediglich eine praktische
Prüfung von 40 Min. Dauer durchgeführt. Auf diese Fahrprüfung bereiten wir Dich gerne vor.