• Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der  Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
  • Mindestalter : 15 Jahre
  • Voraussetzungen : keine

 

 

Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:

 

Theoretische Ausbildung:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
    • oder 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer bestehenden Fahrerlaubnisklasse
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

 

Praktische Ausbildung:

  • Bei der Klasse AM gibt es nur eine Grundausbildung, keine Sonderfahrstunden

Anmeldung:

Montag und Donnerstag von 18:30 - 19:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0173 3035 321

 

Unterricht:

Montag und Donnerstag 19:00 - 20:30 Uhr

 

Kontakt:

0173 3035 321

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