Theoretische Ausbildung:
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- oder 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer bestehenden Fahrerlaubnisklasse
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
- Erst nach der Grundausbildung dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Ausbildungsstunden in der Grundausbildung sind nur inhaltlich
festgelegt, nicht jedoch die Anzahl.
- 5 Fahrstunden Schulung auf Bundes- und Landstraßen (Überlandfahrt)
- 4 Fahrstunden Schulung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt)
- 3 Fahrstunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt)
Fahren mit
Navigationssystem
Für unsere technisch
interessierten und innovativ begeisterten Fahrschüler/-innen bieten wir zukunftsorientiertes Fahren mit Navigationssystem bei einer der Sonderfahrten an. Selbstverständlich bleibt der Fahrlehrer
dabei richtungsbestimmend ;-)