Seit Anfang 2020 gibt es die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindetsens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS, aber nur in Deutschland
Man benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden. Auf Wunsch bilden wir dich auf deinem eigenen Fahrzeug aus.
Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.
Tja, hier liegt der Hase im Pfeffer. Einen vereinfachten Aufstieg wie von A1 auf A2 und von A2 auf A gibt es nicht, auch keine verkürzte Ausbildung wie bei einer Erweiterung von A1 auf A. Da nur die Klasse B erweitert wird, wäre eine ganz normale Ausbildung erforderlich, weshalb man sich den Erwerb von B196 gut durchdenken sollte. Weiter gilt es zu bedenken, dass B196 nur in Deutschland gültig ist.
Bei einer Schulung im gesetzlichen Mindestunfang (4x90 MIn Theorie und 5x90 Min Praxis) liegen wir aktuell bei 860 Euro. Die Kosten für ggf. weitere benötigte Fahrstunden erfährst du bei uns in der Fahrschule.
Wir beraten dich gerne.