Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
- Keine besonderer Unterricht und keine Prüfung, da dies bei der Ertzeilung der Klasse B schon geschehen ist
Praktische Ausbildung:
- Erst nach der Grundausbildung dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Ausbildungsstunden in der Grundausbildung sind nur
inhaltlich festgelegt, nicht jedoch die Anzahl.
- 3 Fahrstunden Schulung auf Bundes- und Landstraßen (Überlandfahrt)
- 1 Fahrstunde Schulung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt)
- 1 Fahrstunde Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt)
- Abschluss durch eine praktische Fahrprüfung
Schlüsselzahl
B96
Kombination
aus:
- Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Zuges von mehr als 3500kg, jedoch nicht mehr als 4250kg
- Mindestalter: 18 Jahre (17 beim "Begleiteten Fahren mit 17")
Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
- Es ist eine spezielle Schulung über mind. 150 Min. vorgesehen
Praktische Ausbildung:
- Es ist eine spezielle Schulung von mind. 210 Min. + eine Fahrstunde von mind. 60 Min. vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung findet nicht
statt.