Klasse L
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
Für beides gilt:
Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
Praktische Ausbildung:
Für die Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Stufenführerschein bei Klasse T
Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.
Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
Praktische Ausbildung: