Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (auch Roller)
(besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein)
Mindestumfang der theoretischen und praktischen Ausbildung:
Theoretischer Unterricht:
Praktische Fahrausbildung: